21.02.2012 / Wenn die Staatsanwaltschaft aus einem Täter ein Opfer macht!
Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, vor Gericht den Staat zu vertreten, die Bürger vor Tätern zu schützen
Ich habe mich an dieser Stelle schon oft über die Justiz in Luxemburg ausgelassen. Wie es scheint wird dies auch noch öfters passieren, weil Recht und Gerechtigkeit offensichtlich ein unerschöpfliches Thema in Luxemburg sind.
Als ich die Fotos der deutschen Kriminalpolizei vom überfallenen Fridolin Jacobs (siehe in der aktuellen Ausgabe) gesehen habe, bin ich zusammengezuckt, habe mich gefragt, wie ein Mensch einen alten Herrn von damals 80 Jahren so zurichten kann? Glaubt man dem Krankenbericht, kann das Opfer des Überfalls von zwei jugendlichen Luxemburgern von Glück reden, dass es überhaupt noch lebt.
Mit dem Urteil des Bezirksgerichts Luxemburg, das den Haupttäter zu zehn Jahren Haft, davon fünf auf Bewährung, verurteilte, hätte man durchaus leben können. Dass der Täter Berufung einlegt, ist nachvollziehbar. Aber dass in der Berufungsverhandlung die Staatsanwaltschaft plötzlich in die Rolle eines Verteidigers schlüpft und fordert, die Strafe „größtmöglich zur Bewährung“ auszusetzen, ist ein unglaublicher Vorgang.
Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, vor Gericht den Staat zu vertreten, die Bürger vor solchen Tätern zu schützen. Stattdessen die schlimme Kindheit des Täters hervorzuheben, seine verbaute Zukunft ins Feld zu führen ist Aufgabe des Verteidigers. Wo bleiben die schlimmen Verletzungen und das Trauma des Opfers? Wo seine bleibenden Schäden? Wie sieht seine Zukunft aus?
Ich weiß, dass man nur sehr selten ein gerechtes Urteil finden kann. Aber es ist schlimm, wenn man aus einem Täter, der bereits schon einmal auffällig wurde, ein Opfer macht – und das auch noch durch die Staatsanwaltschaft!
Heinz Kerp


