12.10.2011 / Todesschuss von Weyler: "Unfassbar, was jetzt mit dem Luxemburger Polizisten passiert"
Luxemburger Polizist muss nun doch in Belgien vors Gericht
Eigenbericht aus unserer Redaktion
Das schafft auch nur die belgische Justiz. Während die Staatsanwaltschaft in erster und zweiter Instanz erklärte, kein Verfahren gegen den Luxemburger Polizisten einzuleiten, der den Juwelen-Räuber von Oberpallen in Notwehr im belgischen Weyler erschoss, beschloss der Appellationshof in Lüttich nun doch einen Prozess gegen den Luxemburger zu eröffnen.
„Das mag rein juristisch ja einwandfrei sein, aber menschlich eine unglaubliche Ungerechtigkeit und unfassbar“, erklärte Rechtsanwalt Roy Reding „Privat“, der den Polizisten aus Luxemburg vertritt. Der Beamte muss sich wegen des Todesschusses nun vor dem Bezirksgericht in Arlon verantworten. Damit wird die Anonymität des Polizisten aufgehoben. Name und Adresse werden zu Prozessbeginn verkündet, der Polizist wird selbst antreten müssen. Kein unwesentliches Sicherheitsrisiko für den Beamten. Zumal Juwelen-Räuber Tanguy I. aus einem äußerst kriminellen Milieu kommt. Racheakte können nicht ausgeschlossen werden.
Staatsanwältin Devaux als auch Untersuchungsrichter Nazé vom Bezirksgericht Arlon gingen in der ersten Verhandlung vor der Chambre du Conseil von einer klaren Notwehrsituation aus, lagen damit auf einer Linie mit der Verteidigung des Luxemburger Polizisten. Die Kammer legte fest, dass es keinen Prozess geben wird. Die Zivilpartei, Angehörige des Opfers, legten Berufung gegen die Entscheidung ein. Das Gericht in Lüttich kam der Forderung der Zivilpartei nach, schlug die Argumentation der Notwehr von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den Wind.
Der 32-jährige Polizist des Kommissariats Redange verfolgte am 3. März letzten Jahres mit Kollegen die Täter des bewaffneten Raubüberfalls auf das Juweliergeschäft in Oberpallen. Wie auch sein Kollege musste er bei der Verfolgung der beiden Juwelenräuber mit einem Schusswechsel rechnen. Als Tanguy I. auf die Forderung: „Halt, stehen bleiben oder ich schieße!“ nicht reagierte und er bei seiner Flucht zum Hosenbund griff, war eine klare Gefahrensituation gegeben. Der Polizist wusste, dass die Räuber bewaffnet waren und die Pistole im Hosenbund trugen. Angesichts der vermeintlichen Gefahr schoss er, um sich und seinen Kollegen zu schützen.
Fazit der Entscheidung des Lütticher Gerichts: um jegliche Strafverfolgung bei Ausübung ihres Jobs zu vermeiden, sollten Luxemburger Polizisten bei der Verfolgung von Schwerstkriminellen besser an der Grenze zu Belgien zu stoppen und die belgischen Behörden bitten, die Verfolgung fortzuführen.


