23.01.2012 / Nie habe ich mir die deutsche Ordnung und Gründlichkeit zurück gewünscht, wie hier
Unmöglicher Vorgang mit unzähligen Verfahrensfehlern
Wer als Deutscher einmal vor den Schranken eines Gerichts in Luxemburg landet, erlebt eine neue Dimension der Rechtsprechung. So jedenfalls ist es mir ergangen. Dabei ging es um einen Artikel, den ich verfasst habe. In dieser Sache sollte ich nun vor Gericht als Zeuge aussagen, weil ein findiger Anwalt meinte, er sei verleumderisch.
So stand ich nun im Zeugenstand, schwor, dass ich die Wahrheit sage und nichts als die Wahrheit. Auf die Frage ob ich Autor des besagten Artikels sei, antwortete ich wahrheitsgemäß mit „Ja“. Und schon wies mich die Richterin darauf hin, dass ich mich mit dieser Aussage selbst belaste. Ob ich dabei bleiben würde? Als wolle sie mir ein „Nein“ in den Mund legen. Was tun? Schließlich hatte ich geschworen die Wahrheit zu sagen. Ich bleib bei meinem „Ja“. Und schon teilte mir der Staatsanwalt mit, dass er mich nun anklagen könne. So schnell kann es gehen – vom Zeugen zum Angeklagten.
Dennoch wurde ich weiter zur Sache angehört, als sei mein „Ja“ nichtig. Denn schließlich war ja ein Anderer angeklagt. Die Richterin fuhr weiter, interpretierte offen Sachverhalte in den Artikel, die nicht gegeben waren, bemängelte die Fotoauswahl, äußerte offen ihre Meinung. In stoischer Manier verlas der Staatsanwalt sein Plädoyer, klagte den Falschen an und forderte eine exorbitante und nicht mehr nachvollziehbare Strafe.
Nach deutscher Strafprozessordnung ein unmöglicher Vorgang mit unzähligen Verfahrensfehlern, die jeden Prozess zu Nichte machen würden. Aber in Luxemburg gibt es keine Prozessordnung. Nie wurde der Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ so wahr, wie in Luxemburg. Nie habe ich mir die deutsche Ordnung und Gründlichkeit zurück gewünscht, wie hier.
Heinz Kerp


