06.09.2010 / Hunderte von ausländischen Arbeitnehmern in Luxemburg stehen mit einem Fuß im Gefängnis
Deutschland und Belgien machen Jagd auf Luxemburger Scheinanmeldungen
Eigenbericht aus unserer Redaktion
Wenn man als Ausländer in Luxemburg für ein Unternehmen arbeitet, aber fast ausschließlich in seinem Heimatland für diesen Arbeitgeber beruflich aktiv ist, dann fällt man unter die steuerlichen und sozialen Regelungen für Abgaben des Heimatlandes und muss dort Steuern und Sozialabgaben entrichten. Dieser Fälle gibt es Tausende, wenn man die Beispiele unserer Nachbarländer zusammenzählt. Die Belgier jagen bereits seit mehr als zehn Jahren die Gehaltsempfänger, die nur auf dem Papier in Luxemburg tätig sind, de facto allerdings in Belgien arbeiten. Und auch die Deutschen haben sich mit solchen Unregelmäßigkeiten befasst. Und das erste wegweisende Urteil ist jetzt rechtskräftig und betrifft einen in Luxemburg angemeldeten deutschen Bankfachmann, der allerdings als Berater für diese luxemburgische Bank vor allem in Deutschland aktiv war. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr (auf Bewährung) sowie 126 000 Euro Geldstrafe und eine Bewährungsauflage von 100 000 Euro. Weiter muss der Banker 670 000 Euro an die Finanzkasse nachzahlen.
In weiteren 33 ähnlichen Fällen ermittelt derzeit die Trierer Staatsanwaltschaft. Und auch die Belgier stehen den Deutschen in nichts nach. Das wird ein heißer Herbst nicht nur für Bankberater, sondern auch Handelsvertreter und andere Berufsarten, wo Arbeitnehmer in Luxemburg angemeldet sind und ihre Abgaben bezahlen, allerdings im benachbarten Ausland fast exklusiv ihre Tätigkeit ausüben.
Diese Info erschien zuerst in Luxemburg auf dieser Webseite

