13.10.2011 / Fahrschülerin hatte keine Geduld – ohne Führerschein und zu schnell unterwegs

Angeklagte: „Ich hatte einen Termin“

Von unseren Gerichtsreportern, direkt und exklusiv aus dem Gerichtssaal

Das ging Lucia (28) nicht schnell genug. Und dies direkt in zweifacher Hinsicht. Lucia hat gerade mit der Führerscheinprüfung angefangen, die theoretische Prüfung mit Bravour bestanden. Die notwendigen Fahrstunden hat sie auch schon absolviert, fehlt nur noch die praktische Prüfung. Doch der Prüfungstermin dauert.

Deshalb setzte sich Lucia ohne Führerschein hinters Lenkrad und war recht flott unterwegs. „Ich hatte einen Termin“, entschuldigte sich die Angeklagte vor dem Bezirksgericht Luxemburg, der es mit dem Führerschein wie auch im Straßenverkehr nicht schnell genug ging. Weil Lucia mit 50 km/h statt mit 30 km/h unterwegs war, fiel sie der Polizei auf.

Staatsanwalt: „Sie wussten genau, dass sie noch nicht fahren durften, wenn sie die Prüfung noch nicht abgeschlossen haben!“ Lucia schaut traurig und sehr nervös zu Boden, ist betroffen, sagt nichts zu dem Vorwurf. Ihr Verteidiger: „Sie sucht Arbeit, bekommt über den RMG nur wenig Geld, hat drei Kinder. Ich beantrage die Strafe zur Bewährung auszusetzen.“ Der Staatsanwalt fordert sieben Monate Führerscheinentzug.

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