01.02.2012 / Ex-Paar schlug sich auf Straßenpflaster

Salomonische Forderung der Staatsanwaltschaft – jeder bekommt eine Strafe

Von unseren Gerichtsreportern, direkt und exklusiv aus dem Gerichtssaal

Vor dem Bezirksgericht in Luxemburg stand ein getrenntes Paar, dass sich eine handfeste Klopperei auf dem Straßenpflaster lieferte. Der Vorfall ereignete sich am 21. August 2011 in Esch/Alzette. Nach einer Taufe fuhr die Frau mit einer Freundin nach Hause, brachte ihr Kind in die Wohnung und kehrte zum Wagen der Freundin zurück. In der Zwischenzeit traf ihr ehemaliger Partner an der Wohnung ein. Er besaß noch einen Wohnungsschlüssel, war alkoholisiert, wollte in der Wohnung schlafen.

Als der Kapverdianer die Wohnung betreten wollte, erklärte ihm seine Ex-Freundin, dass er gefälligst zu Hause schlafen solle. Als die Frau bei ihrer Freundin in den Wagen stieg, setzte sich ihr Ex-Freund auf den Rücksitz, wollte nach Hause gefahren werden. Als sie ihm sagte, er solle ihr den Wohnungsschlüssel zurückgeben, danach griff, kam es zum Handgemenge. Die Situation eskalierte. Der Mann packte seine Ex am Arm, schlug ihr ins Gesicht.

„Sie hat angefangen, ich habe nur geschlagen, um mich zu wehren. Sie stieg aus dem Wagen, riss die hintere Tür auf, wollte mich aus dem Auto ziehen. Da habe ich ihr eine verpasst“, so der Mann. „Als er mich schlug bin ich auf ihn gesprungen. Wir fielen zu Boden und ich habe ihn mit Händen und Füßen geschlagen. Ich habe mich nur gewehrt“, so die Frau. So wälzten beide sich auf dem Straßenpflaster und schlugen sich.

Die Freundin versuchte die beiden Streithähne zu trennen, ohne Erfolg. Ein Passant griff ein. Das Ergebnis des Streites: die Ex-Freundin des Kapverdianers trug eine Prellung am Hinterkopf davon, ihre Brille war kaputt. Der Ex-Freund kam ohne Verletzungen mit einigen blauen Flecken davon.

Die Staatsanwaltschaft sah jedoch nicht, dass die Frau das alleinige Opfer ist. „Sie haben mehr getan, als sich nur zu verteidigen“, so die Anklagevertretung und forderte in einer salomonischen Entscheidung für den Mann wie auch die Frau eine Geldstrafe und jeweils drei Monate Haft auf Bewährung.

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