13.10.2011 / Drei Promille-Fahrt! – Angeklagter: „Ich war der Meinung ich könnte noch fahren“
Renter traf auf harte Staatsanwältin – 30 Monate Führerscheinentzug
Von unseren Gerichtsreportern, direkt und exklusiv aus dem Gerichtssaal
„Wir haben von morgens bis abends getrunken. Ich habe mich aber gar nicht betrunken gefühlt. Nur leicht angetrunken. Ich war der Meinung ich könnte noch fahren. Ich trinke normalerweise nicht“, erklärte der Angeklagte vor dem Bezirksgericht Luxemburg. Ein fataler Fehler, dem viele Alkoholsünder unterliegen. Richterin: „Also für die Promillezahl die sie hatten, das waren immerhin 3,02 Promille, und angeblich nie trinken, wundert es mich, dass sie das Schlüsselloch noch gefunden haben.“
Der Verteidiger des Angeklagten versucht das Beste aus der Situation herauszuholen. „Man glaubt ja immer, noch fahren zu können. Er hat ja sofort den Führerschein abgenommen bekommen und das Auto stehen lassen. Ich bitte darum, dass er den Führerschein halten darf. Wenigstens von morgens bis abends. Er ist zwar in Rente, arbeitet nicht, hat aber einen etwas älteren Jungen, der bei ihm zu Hause wohnt. Er braucht also den Führerschein. Ich weiß, dass er bereits zwei Mal wegen Fahrerflucht aufgefallen ist. Er ist sich dessen auch bewusst. Jetzt hat er allerdings gesehen, wie es ist drei Monate ohne Führerschein so sein kann.“
Staatsanwältin: „Er hatte schon Bewährung und hat offensichtlich nichts gelernt. 2007 beging er Fahrerflucht und das ist nicht unerheblich. Darüber hinaus kann man nicht sagen, man würde nicht oft trinken, wenn man mit 3 Promille noch das Auto aufbekommt. Ich fordere 30 Monate Führerscheinentzug!“


